Beratung, Manufaktur, Fliegen, Ausbildung, F&E. COPTING erschließt für Sie und mit Ihnen das sehr umfangreiche Feld der Drohnen, der unbemannten Flugsysteme. Unser Know-How und unsere Expertise sind Ihnen der beste Partner.
Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung zum Drohnenrecht wird mit hoher Wahrscheinlichkeit um 6 Monate verschoben.
Bis dahin ist aber immer noch ein gültiger Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO notwendig, wenn er für den Flug bzw. die Drohne vorgeschrieben ist.